Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt, das heißt, das Eigentum geht auf den Käufer erst über, wenn er seine Verbindlichkeiten aus seiner Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldo-Forderung. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst die Einlösung als Tilgung.
Bei Verarbeitung der gelieferten Ware mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Eigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der verarbeiteten Waren zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren. Im Falle der Weiterveräußerung der Ware werden bereits jetzt die daraus für den Käufer entstehenden Forderungen an uns abgetreten. Die Abtretung soll auch dann gelten, wenn die Ware vorher durch den Käufer be- oder verarbeitet worden ist oder wenn sie an mehrere Abnehmer weiterveräußert wird.
Erkennbare Beanstandungen sind sofort nach Empfang der Ware anzubringen.
Zahlung: 10 tage = 2%Skonto. 20 tage = netto Kasse ab Rechnungsdatum
Bei Überschreiten der Zahlungsfristen werden bankübliche Zinsen berechnet.
Gerichtsstand Saarlouis.